Bezettelung nur, wenn erforderlich!
Ansteckungsgefhrliche Stoffe
In der unteren Hlfte des Gefahrzettels darf angegeben sein: "ANSTECKUNGSGEFHRLICHE STOFFE" und "BEI BESCHDIGUNG ODER
FREIWERDEN UNVERZGLICH GESUNDHEITSBEHRDEN VERSTNDIGEN";
Symbol (Kreis, der von drei sichelfrmigen Zeichen berlagert wird) und Angaben: schwarz auf weiem Grund; Ziffer "6" in der unteren Ecke